Schulung Aktuelle Informationen für Menschen aus der Ukraine
23 April - 18:00
Sie sind aus der Ukraine geflohen, besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und möchten wissen, wie es weitergeht und welche Möglichkeiten Sie nun haben? Kommen Sie gerne zu unserer Fortbildung zur aktuellen Rechtslage für Geflüchtete, die vor dem Krieg in der Ukraine flohen.
Ende 2024 wurde entschieden: Die Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG für Menschen aus der Ukraine gelten automatisch bis zum 4. März 2026 fort. Dies betrifft jedoch nicht die meisten Menschen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die keinen internationalen Schutzstatus oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine haben.
Ob und wie lange Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wird und welche anderen Aufenthaltserlaubnisse Sie noch beantragen können, besprechen wir in der Veranstaltung.
Die Informationsveranstaltung wird in der Kooperation mit Plattform Dresden e.V. organisiert.
Meine Rechte. Meine Perspektiven. wird finanziert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Rahmen der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ sowie durch die UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
