Der Abendsalon „Ukraine im Fokus“

Auf dem G7-Gipfel 2017 stellten die führenden Industrieländer fest, dass der Reformprozess der Ukraine stockte. Der damalige ukrainische Präsident Poroschenko bat daher um die Entsendung erfahrener Politiker, um mit ihrer Expertise neue Impulse zu setzen. Deutschland berief den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Prof. Georg Milbradt für die Bereiche Dezentralisierung, öffentlicher Dienst und gute Regierungsführung, der im Ukrainischen Haus in einem Vortrag von seiner Arbeit in der Ukraine vor und nach 2022 berichten wird.
Als wichtiger Erfolg seiner Tätigkeit gilt die Dezentralisierung der Verwaltung, mit der die Kommunen mehr Selbstverwaltungsrechte erhielten. Nach dieser Gemeindegebietsreform wurde die Anzahl der Gemeinden von 11.000 auf ca. 1.400 verringert und 2021 erstmals neue Bürgermeister gewählt. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung führte nach der russischen Totalinvasion dazu, dass Hilfslieferungen schneller organisiert und die Kommunen sich auch unabhängig von Kyjiw für den zivilen Widerstand stärker wappnen konnten.
Auf den Vortrag folgt ein Gespräch zwischen Prof. Georg Milbradt und Natalija Bock über dessen Erfahrungen in der Ukraine vor und nach 2022 sowie zum Abschluss eine Fragerunde mit dem Publikum.
Über den Referenten:
Prof. Georg Milbradt war von 2002 bis 2008 Ministerpräsident des Freistaates Sachsen. Seit Dezember 2009 ist Milbradt als außerplanmäßiger Professor für Volkswirtschaftslehre an der TU Dresden. Seit 2017 ist er Sonderbeauftragter der deutschen Bundesregierung für die Verwaltungsmodernisierung in der Ukraine, dessen Mandat 2022 in Abstimmung mit der ukrainischen Regierung verlängert wurde. In dieser Funktion soll er die ukrainischen Städte und Gemeinden stärken und die deutsche und die ukrainische Regierung beraten.
Der Eintritt ist frei.
Wann: 28. November 2023, 18:45 Uhr
Wo: Ukrainisches Haus, QF-Passage, UG, Neumarkt 2, 01067 Dresden
Um Anmeldung wird gebeten unter: info@plattform-dresden.de
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossen Haushaltes

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